Recht und Gesetze · 1 Min. Lesezeit

Lohnt sich eine Zwangsversteigerung? Chancen und Risiken

Kurz gesagtImmobilien aus der Zwangsversteigerung können günstig sein, müssen es aber nicht. Chancen und Risiken im Überblick, mit Verweisen auf die Regeln, die du kennen solltest.

Eine Zwangsversteigerung ist kein Schnäppchen-Garant. Sie kann Chancen bieten, hat aber klare Risiken. Hier der Überblick.

Chancen

  • Der Preis ist offen. Das Angebot muss nur die vorgehenden Pfandforderungen übersteigen (Deckungsprinzip). Je nach Fall kann der Zuschlag unter oder über der Schätzung liegen.
  • Die Unterlagen sind amtlich. Steigerungsbedingungen, Lastenverzeichnis und Schätzung liegen beim Amt auf und zeigen, was du kaufst: Besichtigung und Akteneinsicht.
  • Ein klar geregeltes Verfahren. Ablauf, Fristen und Rechte stehen im Gesetz: Gesetze im Überblick.

Risiken

  • Keine Gewährleistung. Mängel, die du nicht bemerkt hast, gehen zu deinen Lasten: Keine Gewährleistung.
  • Lasten bleiben bestehen. Dienstbarkeiten, Wohnrechte und nicht fällige Hypotheken werden dir überbunden: Das Lastenverzeichnis.
  • Wenig Zeit zum Prüfen. Besichtigungen sind oft kurz oder ohne Zugang ins Innere.
  • Feste Zahlungsfristen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, verliert den Zuschlag und haftet für den Ausfall: Zahlung nach dem Zuschlag.
  • Keine Verhandlung. Der Zuschlag erfolgt an der Steigerung. Einen Kauf mit Vorbehalten (zum Beispiel Finanzierungsvorbehalt) gibt es nicht.

Für wen es sich eignet

Wer die Unterlagen sorgfältig liest, das Objekt besichtigt, die Finanzierung vorab geklärt hat und mit Überraschungen rechnen kann, findet im Verfahren eine Möglichkeit, ein Objekt zu kaufen. Für alle anderen ist der normale Markt sicherer.

Tipp: Nimm bei grossen Beträgen eine Fachperson mit, zum Beispiel eine Baufachperson für den Zustand und eine Rechtsberatung für die Lasten.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlage und Quellen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text

Schweizerisches Obligationenrecht (SR 220) Amtlicher Text

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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.

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