Besichtigung und Akteneinsicht
Wer mitbieten will, sollte das Grundstück und die Unterlagen kennen, denn bei der Zwangsversteigerung gibt es keine Gewährleistung.
Akteneinsicht
Die Steigerungsbedingungen liegen mindestens zehn Tage vor der Steigerung beim Betreibungsamt auf. Dazu gehören in der Praxis auch das Lastenverzeichnis und das Schätzungsgutachten. Viele Ämter stellen sie zusätzlich online bereit. Auf den Inseraten findest du die PDFs, die wir von den Ämtern gesichert haben.
Besichtigung
Besichtigungstermine legen die Ämter selbst fest. Du findest sie meist in der Publikation oder auf der Seite des Amts. Oft gibt es nur einen kurzen Termin, manchmal ohne Zugang ins Innere.
Checkliste
- Steigerungsbedingungen lesen: Was musst du bar zahlen, wann und wie viel Sicherheit?
- Lastenverzeichnis prüfen: Welche Dienstbarkeiten und Hypotheken bleiben?
- Schätzungsgutachten lesen: Zustand, Fläche, Annahmen.
- Grundstück ansehen und die Umgebung prüfen.
- Finanzierung klären und Termin fürs Bargeld oder den Finanzintermediär planen.
Rechtsgrundlage und Quellen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text
Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) Amtlicher Text
Inhalt geprüft am 4. Oktober 2026 anhand der amtlichen Texte auf fedlex.admin.ch.
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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.