Der Ablauf · 1 Min. Lesezeit · Geprüft am 4. Oktober 2026

Besichtigung und Akteneinsicht

Kurz gesagtVor der Steigerung kannst du die Unterlagen beim Betreibungsamt einsehen. Besichtigungstermine legen die Ämter selbst fest und nennen sie meist in der Publikation.

Wer mitbieten will, sollte das Grundstück und die Unterlagen kennen, denn bei der Zwangsversteigerung gibt es keine Gewährleistung.

Akteneinsicht

Die Steigerungsbedingungen liegen mindestens zehn Tage vor der Steigerung beim Betreibungsamt auf. Dazu gehören in der Praxis auch das Lastenverzeichnis und das Schätzungsgutachten. Viele Ämter stellen sie zusätzlich online bereit. Auf den Inseraten findest du die PDFs, die wir von den Ämtern gesichert haben.

Besichtigung

Besichtigungstermine legen die Ämter selbst fest. Du findest sie meist in der Publikation oder auf der Seite des Amts. Oft gibt es nur einen kurzen Termin, manchmal ohne Zugang ins Innere.

Checkliste

  1. Steigerungsbedingungen lesen: Was musst du bar zahlen, wann und wie viel Sicherheit?
  2. Lastenverzeichnis prüfen: Welche Dienstbarkeiten und Hypotheken bleiben?
  3. Schätzungsgutachten lesen: Zustand, Fläche, Annahmen.
  4. Grundstück ansehen und die Umgebung prüfen.
  5. Finanzierung klären und Termin fürs Bargeld oder den Finanzintermediär planen.

Rechtsgrundlage und Quellen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text

Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) Amtlicher Text

Inhalt geprüft am 4. Oktober 2026 anhand der amtlichen Texte auf fedlex.admin.ch.

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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.

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