Das Lastenverzeichnis lesen
Das Betreibungsamt ermittelt vor der Steigerung die Lasten, die auf dem Grundstück ruhen, anhand der Eingaben der Berechtigten und eines Auszugs aus dem Grundbuch. Daraus entsteht das Lastenverzeichnis.
Was drinsteht
- Dienstbarkeiten (zum Beispiel Wegrechte, Leitungsrechte, Wohnrechte),
- Grundlasten,
- Grundpfandrechte (Hypotheken, Schuldbriefe) mit Rang und Betrag,
- vorgemerkte persönliche Rechte (zum Beispiel Vorkaufsrechte).
Das Amt ist nicht befugt, eingetragene oder angemeldete Lasten wegzulassen oder abzuändern.
Bestreiten innert zehn Tagen
Das Amt stellt den Beteiligten das Verzeichnis zu und setzt eine Bestreitungsfrist von zehn Tagen. Wer eine Last oder ihren Rang bestreiten will, muss das in dieser Frist tun. Ist ein Anspruch streitig, kann die Versteigerung ausgesetzt werden, wenn der Streit den Zuschlagspreis beeinflusst.
Worauf du als Bieter achtest
- Dienstbarkeiten und Wohnrechte: Sie bleiben bestehen und schränken Nutzung oder Verkauf ein.
- Hypotheken: Nicht fällige Pfandforderungen werden dem Käufer überbunden. Du übernimmst die Schuld, soweit sie nach dem Zuschlagspreis noch zu Recht besteht. Fällige Forderungen werden dagegen aus dem Erlös bezahlt.
- Rangfolge: Sie bestimmt, welche Forderungen vor dem betreibenden Gläubiger stehen und damit das Mindestgebot.
Tipp: Frage beim Amt, welche Lasten bestritten sind. Dann gibt es möglicherweise einen Doppelaufruf.
Rechtsgrundlage und Quellen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text
Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) Amtlicher Text
Inhalt geprüft am 4. Oktober 2026 anhand der amtlichen Texte auf fedlex.admin.ch.
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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.