Preis und Zahlung · 2 Min. Lesezeit

Was kostet ein Haus bei der Zwangsversteigerung?

Kurz gesagtDer Preis eines Hauses bei der Zwangsversteigerung ist nicht die Schätzung und nicht einfach das Gebot: Dazu kommen übernommene Hypotheken, Kosten und oft eine Handänderungssteuer. So rechnest du richtig.

Wer bei einer Zwangsversteigerung ein Haus kaufen will, fragt zuerst: Was kostet es am Ende wirklich? Die Antwort hat mehrere Teile. Das Gebot ist nur einer davon.

Die Schätzung ist kein Preis

Die Schätzung des Amts zeigt den mutmasslichen Verkaufswert. Sie ist aber kein Mindestpreis. Ob ein Gebot zugeschlagen werden darf, entscheidet das Deckungsprinzip: Das Angebot muss die Pfandforderungen übersteigen, die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen. Das kann weniger oder mehr sein als die Schätzung. Mehr dazu: Die Schätzung.

Was zum Gebot dazukommt

Bar zu zahlen sind in der Regel:

  • die fälligen pfandgesicherten Forderungen samt fälligen Zinsen und Betreibungskosten,
  • die Verwaltungs- und Verwertungskosten,
  • ein allfälliger Mehrerlös über den pfandgesicherten Forderungen.

Nicht fällige Hypotheken bleiben bestehen und werden dir überbunden. Du übernimmst die Schuld, soweit sie nach dem Zuschlagspreis noch zu Recht besteht. Was genau gilt, steht in den Steigerungsbedingungen und im Lastenverzeichnis.

Weitere Kosten

  • Kosten der Eigentumsübertragung (Grundbuch und weitere Gebühren), die in den Bedingungen geregelt sind.
  • In manchen Kantonen eine Handänderungssteuer. Wo sie verlangt wird, muss sie vor der Anmeldung im Grundbuch bezahlt oder nachgewiesen werden: Eigentum und Grundbuch.
  • Instandsetzung: Bei der Zwangsversteigerung gibt es keine Gewährleistung. Mängel, die du nicht bemerkt hast, gehen zu deinen Lasten: Keine Gewährleistung. Plane deshalb ein Budget für Sanierungen ein.

Ein Rechenbeispiel (vereinfacht)

Auf einem Haus lasten eine erste Hypothek von 400'000 Franken (vorgehend) und eine zweite von 150'000 Franken (betreibend). Das Angebot muss mehr als 400'000 Franken betragen. Bietest du 520'000 Franken, rechnest du mit dem Gebot, den fälligen Forderungen, den Verfahrenskosten, den Kosten der Eigentumsübertragung und gegebenenfalls der Handänderungssteuer. Welche Hypotheken zusätzlich auf dich übergehen, entscheiden die Bedingungen im Einzelfall. Dieses Beispiel zeigt nur das Prinzip, keine konkrete Berechnung.

Zahlungstermin und Zinsen

Das Amt kann einen Zahlungstermin von höchstens sechs Monaten gewähren, wenn die Bedingungen ihn vorsehen. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, wird der Zuschlag rückgängig gemacht und neu versteigert. Du haftest dann für den Ausfall und den weiteren Schaden: Zahlung nach dem Zuschlag.

Tipp: Rechne vor der Steigerung durch, was du bar bereithalten musst, und frage das Betreibungsamt, welche Lasten bestritten sind.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Steigerungsbedingungen des Amts.

Rechtsgrundlage und Quellen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text

Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) Amtlicher Text

Schweizerisches Obligationenrecht (SR 220) Amtlicher Text

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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.

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