Preis und Zahlung · 2 Min. Lesezeit

Finanzierung und Hypothek bei der Zwangsversteigerung

Kurz gesagtEine Zwangsversteigerung verlangt Geld zu festen Fristen. Das gilt für die Anzahlung an der Steigerung, die Zahlung nach dem Zuschlag und die Frage, wie deine Bank mitmacht. Was du vorher klären solltest.

Bei der Zwangsversteigerung kannst du den Kaufpreis nicht in Ruhe mit der Bank aushandeln. Fristen und Zahlungswege gibt das Amt vor. Darum gehört die Finanzierung vor die Steigerung.

Was an der Steigerung verlangt werden kann

Die Steigerungsbedingungen können eine Anzahlung oder Sicherheit schon an der Steigerung verlangen. Dann erfolgt der Zuschlag erst, wenn sie geleistet ist: Steigerung und Zuschlag. Lies in den Bedingungen nach, ob und in welcher Höhe das gilt.

Wie bezahlt wird

  • Das Amt legt den Zahlungsmodus in den Bedingungen fest und kann einen Zahlungstermin von höchstens sechs Monaten gewähren.
  • Bis zu 100'000 Franken darf bar bezahlt werden.
  • Der übersteigende Teil muss über einen Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz abgewickelt werden, in der Praxis meist über eine Bank.

Alle Einzelheiten stehen unter Zahlung nach dem Zuschlag.

Überbundene Hypotheken

Nicht fällige Pfandforderungen werden dir überbunden. Du übernimmst die Schuld, soweit sie nach dem Zuschlagspreis noch zu Recht besteht. Das verändert, wie viel Geld du neu finanzieren musst. Das Lastenverzeichnis zeigt, welche Hypotheken im Rang vorgehen und welche Beträge betroffen sind.

Eigentum und neue Pfandrechte

Der Erwerber erlangt das Eigentum bei der Zwangsvollstreckung schon vor der Eintragung im Grundbuch, kann im Grundbuch aber erst verfügen, wenn die Eintragung erfolgt ist: Eigentum und Grundbuch. Besprich mit deiner Bank früh, wie sie den Zeitraum bis zur Eintragung überbrückt und welche Sicherheiten sie verlangt.

Wenn die Zahlung ausbleibt

Wird nicht rechtzeitig gezahlt, wird der Zuschlag rückgängig gemacht. Das Amt ordnet eine neue Versteigerung an. Der frühere Ersteigerer haftet für den Ausfall und für allen weiteren Schaden, der Zinsverlust wird zu fünf Prozent berechnet.

Checkliste für die Bank

  1. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis zeigen und fragen, was die Bank daraus ableitet.
  2. Klären, wie viel Eigenkapital an der Steigerung und wie viel bis zum Zahlungstermin bereitstehen muss.
  3. Fragen, ob die Bank eine Finanzierungszusage vor der Steigerung gibt und für welche Frist.
  4. Den Weg der Zahlung über einen Finanzintermediär abstimmen.
Tipp: Eine Bank braucht oft Zeit. Beginne mit der Finanzierung, sobald du das Inserat gefunden hast. Einen Zahlungstermin erhältst du nur, wenn die Bedingungen ihn vorsehen.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung oder Finanzberatung.

Rechtsgrundlage und Quellen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text

Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) Amtlicher Text

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Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.

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