Preis und Zahlung · 1 Min. Lesezeit · Geprüft am 4. Oktober 2026

Freihandverkauf statt Steigerung

Kurz gesagtStatt der Steigerung kann ein freihändiger Verkauf stattfinden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und mindestens der Schätzungspreis geboten wird.

Das Gesetz erlaubt, dass an die Stelle der Versteigerung der freihändige Verkauf tritt.

Voraussetzungen

  • Alle Beteiligten sind einverstanden.
  • Es wird mindestens der Schätzungspreis angeboten.
  • Das Lastenbereinigungsverfahren wurde durchgeführt, das heisst Eingabefrist und Lastenverzeichnis liegen vor.
  • Die Bestimmungen über Steigerungsbedingungen, Zahlungsmodus und Zahlungsfrist gelten entsprechend.

Was das für dich heisst

Ein Freihandverkauf kann eine Steigerung ersetzen, die schon publiziert war. Dann entfällt der Steigerungstermin. Beim Amt erfährst du, ob ein freihändiger Verkauf möglich ist. Lies die Bedingungen des Amts genau.

Rechtsgrundlage und Quellen

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) Amtlicher Text

Inhalt geprüft am 4. Oktober 2026 anhand der amtlichen Texte auf fedlex.admin.ch.

Weiterlesen

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind ausschliesslich die amtlichen Veröffentlichungen und die Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungsamts.

Aktuelle Versteigerungen ansehen Alle Artikel